Achtung!

Wir suchen Saisonarbeitskräfte.
>>> mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.01.2011
Die Leistungen gegenüber unseren Fahrgästen werden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und unserer darauf basierenden nachfolgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen erbracht. Mit dem Betreten des Fahrgastschiffes erkennt der Fahrgast diese Bedingungen für die Rechtsbeziehungen mit uns als verbindlich an.
Gegenstand der Beförderung
1.
Wir befördern grundsätzlich nur Personen. Eine Gepäckbeförderung ist an Bord nicht vorgesehen.
2.
Fahrzeuge aller Art sind von der Beförderung ausgeschlossen. Lediglich Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle von Fahrgästen werden in begrenztem Umfang nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten mitgenommen.
Ordnung an Bord
3.
Jeder Fahrgast hat sich an Bord so zu verhalten, dass Der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere Mitreisende nicht gefährdet oder belästigt werden. Allen Anordnungen der Schiffsführung im Interesse der Sicherheit des Schiffs und der Personen an Bord ist unverzüglich Folge zu leisten.
4.
Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen. Nach Feststellung der Personalien erfolgt ggfs. Ihre Übergabe an die Polizeibehörde an der nächsten Schiffsstation.
Fundsachen
5.
An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich der Schiffsführung zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.
Gruppenfahrten
Umfang der Leistungen
1.
Bei unseren Floßfahrten stellen wir einem Vertragspartner - im folgenden kurz Veranstalter genannt - gegen Entgelt die gebuchten Plätze für einen bestimmten Zeitraum zur alleinigen Benutzung für sich und die von ihm vorgesehenen Fahrtteilnehmer zur Verfügung.
2.
Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Beförderung des Veranstalters und seiner Fahrtteilnehmer ebenso wie die vollständige gastronomische Versorgung dieser während der vertraglich bestimmten Zeit. Das Mitbringen oder Verlosen von Speisen und Getränken, der Verkauf von Süß- und Tabakwaren, Postkarten, Fotos, Reiseandenken oder sonstiger Waren oder Leistungen an Bord durch den Veranstalter, einzelner seiner Fahrtteilnehmer oder sonstige Dritte ist nicht gestattet.
Gültig für Gruppen und Einzelfahrgäste
Entgelte
3.
Für unsere Leistungen hat der Fahrgast/ Veranstalter, am Tag der Fahrt das Fahrgeld und das gastronomische Entgelt zu entrichten. Das Fahrgeld richtet sich nach der Fahrstrecke, Dauer des Floßeinsatzes sowie die Anzahl der Fahrtteilnehmer. Das Gastronomische Entgelt wird bestimmt durch den Umfang der vom Gast/ Veranstalter für die Teilnehmer ausgewählten Bordverpflegung sowie den tatsächlichen Getränkeverzehr.
4.
Für Gruppenfahrten werden die Fahrstrecke, Einsatzdauer sowie Fahrgeld und Entgelt für die Bordverpflegung im Auftrag für die Floßfahrt schriftlich vereinbart. Die Getränkepreise ergeben sich aus der geltenden Getränkekarte an Bord.
Fälligkeit der Zahlung
5.
Alle Zahlungen sind an uns ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar – sofern in unserer schriftlichen Bestätigung nichts anderes vorgesehen – in bar am Veranstaltungstag. EC- oder Kreditkartenzahlung ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Stornierungen
6.
Eine gebuchte Fahrt kann bis 4 Wochen vor Fahrttermin kostenfrei storniert werden. Sollte die Stornierung nicht fristgerecht eingehen, brauchen wir uns in diesem Fall nur ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von pauschal 20% anrechnen zu lassen, so dass 80% des noch geschuldeten Entgelts nach wie vor an uns zu zahlen sind.
Abwicklungshinweise
7.
Bestellungen für die Bordverpflegung können bis zum 5.Tag vor Durchführung der Fahrt nach Maßgabe unserer zur Auswahl gestellten Verpflegungsvorschlägen verändert werden.
8.
Die Bekanntgabe über die tatsächliche Anzahl, der an der Fahrt teilnehmenden Fahrgäste, kann bis zum 5. Tag vor Durchführung der Fahrt ausgeführt werden. Danach tolerieren wir nur noch Minderabnahmen von bis zu 5% der vorbestellten Leistungen. Weitergehende Unterschreitungen gehen zu Lasten des Veranstalters/ Vertragspartners. Wir haben auch das Recht weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9.
Die ggfs. Erforderliche Anmeldung bei der Bezirksdirektion der GEMA ist Aufgabe des Veranstalters.
Haftungshinweise
10.
Wird durch höhere Gewalt – z.B. Nebel, Hoch- oder Niedrigwasser, durch Havarien, Schifffahrtssperren o.ä. Betriebsstörungen oder – Unterbrechungen – eine Änderung erforderlich oder kann aus solchen Gründen eine Fahrt nicht oder nur zum Teil ausgeführt werden, so kann der Veranstalter/ Einzelfahrgast daraus keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche herleiten. Er hat nur Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung des bezahlten, nicht in Anspruch genommenen Entgelts.
11.
Für Schäden die die Fahrtteilnehmer an Bord verursachen haftet der Fahrgast bzw. deren Veranstalter.
12.
Unsere Haftung richtet sich im übrigen nach den folgenden Haftungsbedingungen:
Haftung gegenüber Fahrgästen
Haftungshinweise
1.
Unsere Haftung gegenüber Fahrgästen richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften, die Schadensersatz bei Leistungsbeeinträchtigungen unsererseits grundsätzlich nur bei von uns verschuldeten Schäden vorsehen.
2.
Reisegepäck oder Garderobe, für die wir kein besonderes Entgelt erhoben haben, bleibt auch an Bord unter der alleinigen Obhut des Fahrgasts.
3.
Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen wird nicht gehaftet.
4.
Soweit wir Leistungen nicht selbst erbringen, vermitteln wir nur andere Verkehrs- und Leistungsträger, und zwar auch dann, wenn hierfür von uns Fahr- oder Leistungsausweise ausgestellt werden. Wir haften insoweit ausschl. für die sorgfältige Auswahl dieser Verkehrs- und Leistungsträger, deren mögliche eigene Haftung unberührt bleibt.
5.
Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- oder Niedrigwasser und sonstige Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder – Unterbrechungen, die von der Reederei nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.
6.
Für alle Ansprüche, die nicht Personenschäden von Fahrgästen oder Sachschäden an ihrem Gepäck zum Inhalt haben gilt folgende Haftung:
a)
bei leichter Fahrlässigkeit bis zur Höhe des 3- fachen Einzelfahrpreises; in jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden
b)
soweit wir allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind, haften wir nur bis zur Höhe des 3- fachen Einzelfahrpreises.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Ansprüche ist die
MST- Touristikflößerei
Inh. Martin Schippel
Werbelliner Str. 54
16244 Schorfheide
Heimathafen Finowfurt Hubertusmühle